Integration

Getreu dem Motto „Jedes Kind ist besonders“ wollen wir allen Schülern:innen der Kaland-Schule ein angemessenes Lernen ermöglichen. Dies wird durch das parallele Arbeiten in den jeweiligen Klassenstufen und den differenzierten und motivierenden Lernangeboten den Kindern geboten. Kinder mit Besonderheiten werden bereits seit einigen Jahren in den Ablauf unserer Regelgrundschule integriert, was jedoch immer eine besondere Lernsituation in den jeweiligen Klassen bedeutet. Es finden integrative Maßnahmen mit ganz unterschiedlichen Förderschwerpunkten statt. Dazu erhält die Kaland-Schule Unterstützung durch Förderzentren. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Förderung leistet die Schulbegleitung. Die ausgebildeten Mitarbeiter:innen der nachunterrichtlichen Betreuung begleiten und fördern die Kinder mit Besonderheiten am Vormittag und gestalten in enger Absprache mit der Klassenlehrkraft den Lernplan für diese Kinder im Klassenverband, in Kleingruppen oder in Einzelbetreuung.

Seit 2012 ist das Betreuungsband gGmbH Träger der Integrationshilfen an der Kaland–Schule und gehört dem Schulsozialraum St. Jürgen an.

Die jährliche Zuweisung der Stunden erfolgt über das Integrations-Pool-Budget der Hansestadt Lübeck.

Ob ein Kind Anspruch auf Schulbegleitung hat, wird von den zuständigen Behörden geprüft (Gesetzesgrundlage: Prävention; SGB VIII und SGB XII).

Anträge von Eltern sind möglich und können von Seiten der Schule in Zusammenarbeit mit den Eltern und dem Träger an die entsprechenden Fachbereiche weitergeleitet werden. 

Unsere Aufgabe ist es, Kinder mit besonderen Bedürfnissen dabei zu unterstützen sich im schulischen Alltag zurechtzufinden, den schulischen Ansprüchen gerecht zu werden und vor allem, sich in die schulische Gemeinschaft einzugliedern. Diese Unterstützung wird ganz individuell geplant und kann je nach Bedarf des einzelnen Kindes sehr unterschiedlich aussehen. Um den besonderen Bedürfnissen unserer Integrationskinder gerecht zu werden und ihnen die bestmögliche Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen, arbeiten die Schulbegleiter:innen in erster Linie eng mit den Eltern zusammen. Hinzu kommen die Lehrkräfte, die Geschäftsführung und die Schulleitung. Es kann, nach einer von den Eltern eingewilligten Schweigepflichtsentbindung, auch mit den zuständigen Ärzten:innen und Institutionen zu einem Austausch über das Kind kommen. Zusätzlich findet ein regelmäßiger kollegialer Austausch zwischen den Mitarbeitern:innen des Betreuungsbandes statt. Dies ermöglicht allen Beteiligten einen umfassenden und differenzierten Blick für das jeweilige Kind. In regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen treffen sich Schulbegleiter, Lehrer:innen und Eltern um gemeinsam zu besprechen, ob die Hilfemaßnahmen greifen, welche Entwicklungsschritte das Kind vollzogen hat und ob ggf. Ziele und Zielvereinbarungen neu definiert werden müssen. Die Hilfe von speziellen Fachleuten (Kooperative Erziehungshilfe, Psychiater:innen, Psychologen:innen, Fachärzte:innen, Ergotherapeuten:innen, Autismusbeauftragten, Logopäden:innen) kann von allen Beteiligten, nach einer separaten Schweigepflichtsentbindung der Eltern, in Anspruch genommen werden. Der/die Schulbegleiter:in ist auch im Nachmittagsbereich als Vertrauensperson für das Integrationskind ansprechbar. Die pädagogischen Spielräume werden somit erweitert und das Kind erfährt ein hohes Maß an Sicherheit und Kontinuität.

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