Mit dem Fahrrad zur Schule
Der Schulweg ist eine aufregende Sache, besonders dann, wenn man ihn mit dem Fahrrad zurücklegen darf. Doch Vorsicht ist geboten, da nicht alle Schülerinnen und Schüler sich mit ihrem Fahrrad sicher im Straßenverkehr fortbewegen können. Daher sollten die folgenden Punkte Beachtung finden:
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Die Erstklässler dürfen nicht mit dem Fahhrad zur Schule kommen.
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Die Zweitklässler dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen mit dem Fahrrad in der Schule erscheinen.
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Die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen dürfen ihren Schulweg bereits mit dem Fahrrad zurücklegen. Vorab muss allerdings eine Fahrraderlaubnis beantragt werden. Diese können Sie im Sekretariat erhalten oder hier herunterladen.
Auch in der Presse wird immer wieder auf das Thema "Verkehrssicherheit" hingewiesen. Hier ein aktueller Artikel aus den "Lübecker Nachrichten": "Sicherer Schulweg - Polizei gibt Tipps"